
FERTAN
OVER 4 SPS Karosserie-u.Steinschlagsch.schwarz Spray
CHF 17.62 je Liter
Produktdetails
OVER 4 SPS Karosserie-u.Steinschlagsch.schwarz Spray
Sicherheitshinweise GHS
GHS02: GHS07:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Gebrauchsnummern |
15435166 25301 |
EAN/GTINs | 4027092253011 |
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Hinweise zur Altölentsorgung in Deutschland
Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Deshalb holen wir Dein gebrauchtes Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl gern kostenlos bei Dir ab.
Unter der Email-Adresse entsorgung@delti.com kannst Du die Abholung des Altöls und der Gebinde anmelden.
Bitte beachte, dass die Rückholmenge nicht die erworbene Menge übersteigen darf und Du dich unter Angabe der Auftragsnummer an uns wenden kannst. Bitte verpacke die Gebinde in einer Umverpackung und verschließe die Kannen sorgfältig, so dass ein Ölaustritt ausgeschlossen ist.
Die Rückgabe von Altöl ist grundsätzlich auch an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof; evtl. gegen eine Gebühr) möglich. Ob Deine örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfährst Du in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.
Dieser Hinweis und die Regelungen gelten entsprechend auch für Ölfilter und für beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.